Brustvorsorge

Untersuchung auf Veränderungen an den Brustwarzen und der Haut und auf Form und Umfang der Brust.
• Danach heben Sie die Arme hoch und vergleichen diesmal die Brüste untereinander. Gibt es Unterschiede zwischen rechts und links? Solche Unterschiede können sein Hautunregelmäßigkeiten, eingezogene Brustwarzen, veränderte Brustform, Bildung neuer Falten etc.
• Es folgt das Abtasten. Das geschieht mit allen Fingern der flachen Hand. Nehmen Sie sich danach jede Brust einzeln vor. Alle Abschnitte sollten gleich gründlich abgetastet werden. Bei fast allen Frauen ist die Brustdrüse im linken oder rechten oberen Viertel der Brust dichter, als in den anderen Bereichen der Brust.
• Nehmen Sie die Brustwarzen zwischen Daumen und Zeigefinger und drehen Sie die Finger leicht gegeneinander. Dabei kann manchmal Flüssigkeit austreten. Achten Sie auf die Farbe.
• Jetzt sollten sie die kreisförmige Abtastung der Brust noch einmal durchführen. Diesmal aber im Liegen. Achten Sie dabei besonders auf die untere Brustregion.
• Tasten Sie Ihre Achselhöhlen ab. Dort befinden sich manchmal tastbare Lymphknoten. Obwohl Sie dann zum Arzt gehen sollten, muss das grundsätzlich noch nichts negatives bedeuten. Lassen Sie sich dann genau untersuchen.


Brust Selbstuntersuchung

brust1
brust2
brust3



Österreichisches Brustkrebs-Früherkennungsprogramm

Wer ist teilnahmeberechtigt?
Alle Frauen ab 40 Jahren, die bei einem am Brustkrebs-Früherkennungsprogramm teilnehmenden Krankenversicherungsträger versichert sind, können am Programm teilnehmen.
Frauen von 45 bis 69 Jahren gehen mit der e-card, die alle zwei Jahre für die Früherkennungsmammografie freigeschaltet ist, zur Untersuchung.
Frauen von 40 bis 44 und ab 70 Jahren melden sich einmalig bei der Serviceline 0800 500 181 oder online zum Programm an und gehen dann alle zwei Jahre mit der e-card zur Untersuchung.

Wie kann ich mich vom Programm abmelden?
Möchten Sie nicht am Programm teilnehmen und keine weiteren Einladungen erhalten, so haben Sie die Möglichkeit, sich vom Programm abzumelden. Damit verzichten Sie künftig bis auf Widerruf auf die Sozialversicherungsleistung der Früherkennungsmammografie. Dafür fordern sie bitte bei der Telefon-Serviceline 0800 500 181 ein Formular an, das sie ausgefüllt zur Bestätigung an diese Serviceline zurückschicken. Sie können sich jederzeit wieder bei der Telefon-Serviceline oder online auf www.frueh-erkennen.at zum Programm anmelden. Die Abmeldung gilt nur für die Früherkennungsmammografie. Die Mammografie bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt weiterhin auf ärztliche Zuweisung.