Ab 1.5.2023 besteht keine Maskenpflicht mehr. Sollten Sie sich krank fühlen oder einen positiven Coronatest haben, kommen Sie bitte nicht in unsere Ordination.
Bereits seit 2001 kann ich Ihnen eine umfassende Betreuung im Bereich Frauenmedizin und Geburtshilfe anbieten.
Wir haben einen Behandlungsvertrag mit der KFA und BVAEB, für alle anderen Krankenkassen reichen Sie unsere Privatrechnung bitte zur Teilrückerstattung ein. Es besteht die Möglichkeit der Bar- oder Bankomatzahlung. Alle ergänzenden Laboruntersuchungen oder Überweisungen zum Röntgen werden mit Ihrer e-Card verrechnet.
eRezept in Österreich
Bitte stecken Sie bei Ihrem Besuch Ihre eCard. Dadurch haben wir 90 Tage die Möglichkeit, Ihnen Rezepte auf Ihre eCard zu schicken. Sie haben die Möglichkeit, diese Berechtigung auf 365 Tage zu verlängern. Dazu wenden Sie sich bitte an die ELGA Ombudsstelle oder gehen sie auf Ihr ELGA Portal.
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