Krebsabstrich
Ein wichtiger Teil der gynäkologischen Untersuchung ist der Krebsabstrich. Dabei wird vom Muttermund ein Abstrich in das Labor geschickt und dort befundet.
PAP 1 und PAP 2 sind die sogenannten Normalbefunde, PAP 1 wird meistens in sehr jungen Jahren gefunden. Im Erwachsenenalter überwiegt der Befund PAP 2.
Folgende Ergebnisse können nun vorliegen.
(Gesunde Befunde dokumentieren wir und Sie können ca 10 Tage nach Abnahme den Befund gerne auch abfragen. Pathologische Befunde besprechen wir und planen auch gleich die notwendigen weiteren Schritte)
Impfung
Eine Impfung zum Schutz vor einer HPV-Infektion ist seit einigen Jahren möglich.
Impfen lassen sollten sich alle Mädchen vor Eintritt in das sexuell aktive Alter und Frauen während der sexuell aktiven Zeit.
Der Impfstoff schützt vor den beiden Virentypen, die den Gebärmutterhalskrebs verursachen (HPV 16, 18, 31, 33, 45, 52 und 58) sowie gegen die beiden Virentypen, die für die schmerzhafte und langwierige Erkrankung an Kondylomen (Feigwarzen) verantwortlich sind (HPV 6 und 11).
Nach der ersten Impfung sind weitere, nach einem Monat und noch mal nach einem halben Jahr, nötig um den Impfschutz zu erreichen.
Trotz Impfung ist die regelmäßige Teilnahme an Krebsfrüherkennungsuntersuchungen weiterhin nötig. Der Impfstoff schützt weitgehend vor Dysplasien, Genitalläsionen und Gebärmutterhalskrebs, kann aber ca. 30 % der Krebsfälle nicht verhindern.
Die Impfung wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Nähere Informationen erhalten Sie in meiner Praxis.