PAP Befunde und ihre Bedeutung
PAP I:
Normaler Abstrich, meist bei sehr jungen Frauen
PAP II:
Veränderungen an einigen Zellen weisen auf eine Entzündung, nicht aber auf krebsartiges Wachstum hin. Das ist der Normalbefund bei Frauen im gebärfähigen Alter und danach.
PAP III:
"Suspekter" Befund. "Verdächtige" Zellen deuten auf krankhaftes Wachstum und manchmal auf Oberflächenkrebs hin. Eine Dysplasieabklärung mit Kolposkopie und Probenentnahme ist notwendig.
PAP III D - Nachweis von Zellen mit leichter bis mittelschweren Zellveränderungen
Eine Dysplasieabklärung mit Kolposkopie und Probenentnahme ist notwendig.
PAP IV:
Positiver Befund. Die Zellveränderungen lassen auf Krebs schließen. Es wird eine Biopsie gemacht, um den Krebsverdacht zu erhärten oder zu entkräften.
IV A - Schwere Zellveränderungen -> sofortige feingewebliche Untersuchung
IV B - Schwere Zellveränderungen, Frühform eines Gebärmutterhalskrebses nicht auszuschließen. Eine Dysplasieabklärung mit Kolposkopie und Probenentnahme ist notwendig.
Pap V:
Positiver Befund. Es sind Krebszellen vorhanden. Nach einer Gewebeentnahme wird Ihnen zu einer sofortigen Operation oder einer entsprechenden Behandlung geraten.
(Gesunde Befunde dokumentieren wir und Sie können ca 10 Tage nach Abnahme den Befund gerne auch abfragen. Pathologische Befunde besprechen wir und planen auch gleich die notwendigen weiteren Schritte)