PAP Befunde und ihre Bedeutung


PAP I: Normaler Abstrich, meist bei sehr jungen Frauen

PAP II:
Veränderungen an einigen Zellen weisen auf eine Entzündung, nicht aber auf krebsartiges Wachstum hin.
Das ist der Normalbefund bei Frauen im gebärfähigen Alter und danach.

PAP III:
"Suspekter" Befund. "Verdächtige" Zellen deuten auf krankhaftes Wachstum und manchmal auf  Oberflächenkrebs hin. Eine Dysplasieabklärung mit
Kolposkopie und Probenentnahme ist notwendig.

PAP III D - Nachweis von Zellen mit leichter bis mittelschweren Zellveränderungen
Eine Dysplasieabklärung mit
Kolposkopie und Probenentnahme ist notwendig.


PAP IV:
Positiver Befund. Die Zellveränderungen lassen auf Krebs schließen. Es wird eine Biopsie gemacht, um den Krebsverdacht zu erhärten oder zu entkräften.
IV A - Schwere Zellveränderungen -> sofortige feingewebliche Untersuchung
 IV B - Schwere Zellveränderungen, Frühform eines Gebärmutterhalskrebses nicht auszuschließen. Eine Dysplasieabklärung mit
Kolposkopie und Probenentnahme ist notwendig.


Pap V:
Positiver Befund. Es sind Krebszellen vorhanden. Nach einer Gewebeentnahme wird Ihnen zu einer sofortigen Operation oder einer entsprechenden Behandlung geraten.
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