PAP Befunde und ihre Bedeutung
PAP I:
Normaler Abstrich, meist bei sehr jungen Frauen
PAP II:
Veränderungen an einigen Zellen weisen auf eine Entzündung, nicht aber auf krebsartiges Wachstum hin. Das ist der Normalbefund bei Frauen im gebärfähigen Alter und danach.
PAP III:
"Suspekter" Befund. "Verdächtige" Zellen deuten auf krankhaftes Wachstum und manchmal auf Oberflächenkrebs hin. Eine Dysplasieabklärung mit Kolposkopie und Probenentnahme ist notwendig.
PAP III D - Nachweis von Zellen mit leichter bis mittelschweren Zellveränderungen
Eine Dysplasieabklärung mit Kolposkopie und Probenentnahme ist notwendig.
PAP IV:
Positiver Befund. Die Zellveränderungen lassen auf Krebs schließen. Es wird eine Biopsie gemacht, um den Krebsverdacht zu erhärten oder zu entkräften.
IV A - Schwere Zellveränderungen -> sofortige feingewebliche Untersuchung
IV B - Schwere Zellveränderungen, Frühform eines Gebärmutterhalskrebses nicht auszuschließen. Eine Dysplasieabklärung mit Kolposkopie und Probenentnahme ist notwendig.
Pap V:
Positiver Befund. Es sind Krebszellen vorhanden. Nach einer Gewebeentnahme wird Ihnen zu einer sofortigen Operation oder einer entsprechenden Behandlung geraten.