Ultraschall in der Schwangerschaft
Die meisten Kinder kommen gesund zur Welt. Allerdings besteht bei allen Frauen in jedem Alter eine Wahrscheinlichkeit von bis zu 5 % ein körperlich oder geistig behindertes Kind zur Welt zu bringen. Die Ultraschalluntersuchung ist ein bildgebendes Verfahren, das nach heutigem Kenntnisstand keine Schäden bei Mutter und Kind verursacht. Die Ultraschall-Untersuchung hat Grenzen: Auch bei guter Gerätequalität, größter Sorgfalt und Erfahrung des Untersuchers können Fehlbildungen unentdeckt bleiben. Das gilt besonders bei erschwerten Untersuchungsbedingungen bedingt durch die kindliche Position oder die mütterliche Bauchdecke. Es gibt jedoch Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft mit unterschiedlicher Aussagekraft. Welche Untersuchungen Sie vornehmen lassen, bleibt Ihre eigene Entscheidung. Die folgenden Informationen sollen Ihnen diese Entscheidung ermöglichen:

1. Allgemeiner Ultraschall in der Ordination: Nachweis der Herzaktion, Fruchtwassermenge, Kindesgröße und -lage, ab der SSW 18 Geschlechtsbestimmung auf Wunsch (bei allen Terminen in der Ordination)

2.
NIPT (nicht invasiver Pränataltest) aus dem Blut der Mutter: Bestimmung der kindlichen DNA.

3.
1st trimester Screening, Nackenfaltenmessung

4.
Organscreening

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